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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04   

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https://dejure.org/2005,20373
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04 (https://dejure.org/2005,20373)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - L 28 AL 75/04 (https://dejure.org/2005,20373)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04 (https://dejure.org/2005,20373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Zustellung eines Urteils mittels Einwurf-Einschreiben; Abstellen auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs des Schriftstücks; Ausgehen von der rechtzeitigen Berufungseinlegung bei der gerichtlich verursachten Ungewissheit über den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
    Nach der auf § 183 SGB III übertragbaren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl. Urteil des BSG vom 4. März 1999, Az.: B 11/10 AL 3/98 R, zitiert nach Juris) zu dessen Vorgängervorschrift § 141 b Abs. 3 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz ist § 183 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ein Auffangtatbestand für die Fälle, in denen der Arbeitnehmer wegen der behaupteten und nicht leicht zu widerlegenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keinen Lohn erhalten hat.

    Ausreichend und erforderlich für die Feststellung der Masselosigkeit ist deshalb der sich aus den äußeren Tatsachen ergebende Eindruck eines unvoreingenommenen Betrachters von der Masselosigkeit, d.h. wenn alle äußeren Tatsachen (und insofern der Anschein) für Masseunzulänglichkeit sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 1999, Az.: B 11/10 AL 3/98 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91

    Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
    In seinem Urteil vom 22. September 1993 (Az.: 10 RAr 9/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 7) hat das BSG einschränkend ausgeführt, dass es nicht als Grund für die offensichtliche Masselosigkeit ausreiche, wenn ein Arbeitgeber Schulden in großer Höhe gemacht und sich ins Ausland abgesetzt habe, ohne diese zu begleichen.
  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80

    Konkursausfallgeld - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
    Die Vorschrift erlaubt es deshalb nicht, bei Betriebsbeendigung und Zahlungseinstellung diesen Insolvenztatbestand zu verneinen, weil die Beklagte Zweifel an der Masselosigkeit hat und weil keine Tatsachen vorliegen, die den zwingenden Schluss zulassen, dass ein Konkursverfahren mangels Masse nicht in Betracht kommt (vgl. Urteil des BSG vom 23. November 1981 zu § 141 a AFG, Az.: 10/8b RAr 6/80 = SozR 4100 § 41 b Nr. 21).
  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
    In der Rechtsprechung des BSG wird grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift verlangt (BSG Urteile vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 = SozR Nr. 7 zu § 151 SGG und vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 = SozR 1960 § 5 Nr. 1), wobei wesentlich auf den Gedanken der Rechtssicherheit abgestellt wird.
  • BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/77

    Berufungsschrift - Schriftform - Beglaubigungsvermerk - Dienstsiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
    Dementsprechend sind Ausnahmen von der eigenhändigen Unterschrift zugelassen worden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 1979 - 4RJ 120/77 = SozR 1500 § 151 Nr. 8).
  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 259/73
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
    In der Rechtsprechung des BSG wird grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift verlangt (BSG Urteile vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 = SozR Nr. 7 zu § 151 SGG und vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 = SozR 1960 § 5 Nr. 1), wobei wesentlich auf den Gedanken der Rechtssicherheit abgestellt wird.
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - Zurechnung des Verschuldens des

    Offensichtliche Masselosigkeit liegt bei bloßer Zahlungsunwilligkeit des Arbeitgebers nicht vor (Wissing/Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III, Kommentar, 2. Auflage, § 183 Rdnr. 55 und 56), wofür zum Beispiel sprechen könnte, wenn ein verschuldeter Arbeitgeber sich unter Mitnahme von Vermögen ins Ausland abgesetzt hat (BSG vom 22. September 1993 -10 RAr 9/91 in: SozR 3-4100 § 141b Nr. 7), jedenfalls nach der Lebenserfahrung kaum ohne Barmittel zum Aufbau einer neuen Existenz im Ausland weggezogen ist (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).

    In einem solchen Fall ist dem beauftragenden Arbeitnehmer dann nicht die Nachfrist zu gewähren, sondern er ist auf eventuelle Regressansprüche gegen seinen Bevollmächtigten zu verweisen (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).

  • SG Hannover, 27.02.2007 - S 10 AL 800/03
    Verfahrenskosten sind die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).

    Ausreichend und erforderlich für die Feststellung der Masselosigkeit ist der sich aus den äußeren Tatsa-chen ergebende Eindruck eines unvoreingenommenen Betrachters von der Masselosig-keit, das bedeutet, wenn alle äußeren Tatsachen und somit der Anschein für die Mas-seunzulänglichkeit sprechen (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - L 18 AL 176/10

    Insolvenzgeld; Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile; Prüfungspflicht für

    Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, aussichtslose Anträge zu stellen und Vorschüsse zu leisten - jedenfalls dann, wenn die insolvenzrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers offensichtlich ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04 - juris -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 54/11

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - offensichtliche Masselosigkeit -

    Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, aussichtslose Anträge zu stellen und Vorschüsse zu leisten - jedenfalls dann, wenn die insolvenzrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers offensichtlich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04 - juris - m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 08.11.2006 - S 13 AL 319/04

    Arbeitslosenversicherung

    Die Zahlungsunwilligkeit ist nicht mit der Zahlungsunfähigkeit gleichzusetzen und begründet kein Insolvenzereignis (vgl. BSG-Urteil vom 22 09.1993 10 RAr 9/92 und LSG Berlin-Potsdamm Urteil vom 08.12.2005 L 28 AL 75/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.10.2012 - L 18 AL 355/11
    Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, aussichtslose Anträge zu stellen und Vorschüsse zu leisten - jedenfalls dann, wenn die insolvenzrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers offensichtlich ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04 - juris - mwN).
  • SG Berlin, 25.08.2006 - S 58 AL 1203/05

    Arbeitslosengeld - Gleichwohlgewährung - Verschiebung der Arbeitslosmeldung -

    Das Mandat zur Führung eines Endfristungsprozesses beinhaltet keine Beratungs- und Sorgfaltspflichten des Anwalts in Bezug auf die arbeitslosenversicherungsrechtlichen Auswirkungen eines überbrückenden Arbeitslosengeldanspruchs (vgl. dazu die Rechtsprechung zum Insolvenzgeld, z. B. Urteil vom LSG Berlin/Brandenburg vom 8.12.2005 - L 28 AL 75/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2014 - L 18 AL 16/14
    Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, aussichtslose Anträge zu stellen und Vorschüsse zu leisten - jedenfalls dann, wenn die insolvenzrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers offensichtlich ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04 - juris - mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 335/11
    Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer gezwungen werden, aussichtslose Anträge zu stellen, und Vorschüsse zu leisten - jedenfalls dann, wenn die insolvenzrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers offensichtlich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04 - juris - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 11 AL 128/10
    Das SG hat sich - im Gegensatz zur Auffassung des Klägers - zutreffend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung bezogen (BSG, Urteil vom 22. September 1993, 10 RAr 9/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 7; Urteil vom 4. März 1999 B 11/10 AL 3/98 R; vgl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2004, L 3 AL 73/03; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005, L 28 AL 75/04; Kühl in Brand, SGB 111, 6.
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